Bedarf besprechen
Standort, Flächengröße, Eingriffsart und behördliche Anforderungen des Vorhabens klären.
Wenn Bau- und Infrastrukturvorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft verursachen, können gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig werden. eMission-X verfügt bereits über eigene Naturflächen in Deutschland und prüft sowohl diesen Bestand als auch den gezielten Erwerb weiterer geeigneter Grundstücke.
Ob neues Wohngebiet, Gewerbeansiedlung, Straße oder kommunale Infrastruktur: Unternehmen, Vorhabenträger, Städte und Gemeinden brauchen für ihre Projekte mitunter geeignete Flächen zur Umsetzung rechtlich erforderlicher Kompensationsmaßnahmen.
eMission-X sucht und erwirbt Grundstücke in Deutschland, um sie langfristig der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Wo sich die Ziele und Pflichten eines konkreten Ausgleichsvorhabens mit diesem Ansatz vereinbaren lassen, prüfen wir eine Zusammenarbeit.
Wir fangen nicht bei null an. eMission-X besitzt bereits eigene Grundstücke in mehreren Bundesländern – darunter Wald-, Moor-, Grünland- und Gewässerflächen. Schwerpunkte unseres Bestands liegen unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen.
Damit können wir bei einer Anfrage zuerst prüfen, ob eine unserer vorhandenen Flächen räumlich, naturschutzfachlich und rechtlich für die erforderliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme infrage kommt. Reicht der Bestand nicht aus, suchen wir gezielt nach weiteren Grundstücken und können diese erwerben.
Wichtig: Nicht jede bereits naturnahe oder geschützte Fläche bietet die für eine gesetzliche Kompensation erforderliche zusätzliche ökologische Aufwertung. Ob eine konkrete Fläche anerkannt werden kann, entscheidet sich im jeweiligen Verfahren – einschließlich notwendiger Maßnahmen, Sicherung und möglicher Pflegeverpflichtungen.
Unseren Grundstücksbestand entdecken ↗Standort, Flächengröße, Eingriffsart und behördliche Anforderungen des Vorhabens klären.
Zuerst unseren eigenen Flächenbestand prüfen und bei Bedarf gezielt weitere Grundstücke suchen. Die Anerkennung der Maßnahmen stimmen die zuständigen Stellen im jeweiligen Verfahren ab.
Wo eine Zusammenarbeit möglich ist, Grundstückserwerb, rechtliche Sicherung sowie erforderliche Maßnahmen, Pflege und Dokumentation verbindlich regeln.
Wir verkaufen keine pauschal anerkannten Ausgleichsflächen und führen derzeit kein Ökokonto. Die Eignung einer Fläche richtet sich nach dem konkreten Vorhaben, dem jeweiligen Bundesland, der naturschutzfachlichen Aufwertung und den behördlichen Anforderungen.
Rechtlich erforderliche Entwicklungs- oder Pflegemaßnahmen müssen zuverlässig erfüllt werden. Nicht jede Fläche ist für eine Kompensation geeignet und nicht jede Maßnahme lässt sich mit weitgehend ungestörter natürlicher Entwicklung verbinden.
Deshalb prüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Form eine langfristig tragfähige Lösung möglich ist.
Schreiben Sie uns, wo das Vorhaben liegt, wie viel Fläche benötigt wird und welche Anforderungen bereits bekannt sind. Wir prüfen zunächst unsere eigenen Grundstücke und suchen bei Bedarf weitere geeignete Flächen.
Jetzt Anfrage senden ↗info@emission-x.eco